20.03.2017 - 11 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 20.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pirk erteilt Herrn Czierlinski das Wort. Der Grundstückseigentümer möchte die Fläche mit 8 bis 12 Einfamilienhäuser bebauen. Die Erschließung soll über die vorhandene Straße „Op de Huuskoppel“ erfolgen. Es werden verschiedene Varianten der Flächengröße diskutiert. Der Lärmschutz wird ebenfalls angesprochen.
Beschluss:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen folgende Änderung der Planung vorsieht
-Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft (L).
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen..
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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348,7 kB
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