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ALLRIS - Auszug

23.01.2017 - 8 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 23r das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 23 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 23 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17

Davon anwesend: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage