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ALLRIS - Auszug

12.12.2016 - 8 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

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Wortprotokoll

Das zwischenzeitlich erstellte Lärmgutachten hat ergeben, dass die geplante offene Bebauung mit Terrassen und Balkonen den Erfordernissen zum Immissionsschutz nicht entspricht.

 

Der Architekt des Bauvorhabens, Herr Zink, ist als Zuhörer anwesend. Er hat aufgrund des Lärmgutachtens seine Planungen überarbeitet. Er sieht hier zwei Möglichkeiten die Vorgaben des Gutachtens einzuhalten. Dies wäre durch eine Lärmschutzwand mit verschiedenen Segmenten oder durch die Verglasung der Terrassen möglich.  Eine entsprechende Zeichnung wird der Gemeindevertretung vorgelegt.

 

Herr Zink bittet, Kontakt mit dem Lärmgutachter aufnehmen zu können, um gemeinsam an der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten arbeiten zu können.
 

 

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Die Gemeindevertretung beschließt, diesen TOP in den Bauausschuss zurückzuweisen. Herr Zink wird bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses Anfang 2017 seine Planung überarbeiten. Die Gemeindevertretung wird in der Sitzung im Februar 2017 abschließend darüber beraten.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12 
Nein-Stimmen :  0
Enthaltungen :  0
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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