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ALLRIS - Auszug

21.11.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pirk begrüßt Herrn Czierlinski vom Büro für Bauleitplanung aus Bornhöved und erteilt Ihm das Wort.

Herr Czierlinski erläutert das vorliegende Schallgutachten.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Wohnbebauung mit Außennutzung (Balkon und Terrasse) nur durch eine Lärmschutzwand von mindestens 2 bis 3 Metern Höhe möglich wäre.

Eine Bebauung ohne Außennutzung, mit speziellen Auflagen für die Innenräume, wäre möglich.

 

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Beschlussvorschlag:

Da die geplante Bebauung nicht ohne Lärmschutzwand möglich ist, werden die vorliegenden Planunterlagen nicht gebilligt. Der Ausschuss lehnt den Bau einer Lärmschutzwand in der o.g.Höhe aus optischen Gründen ab.

Dem Investor ist das Ergebnis mitzuteilen. Bei Bedarf können der Gemeinde überarbeitete Planunterlagen durch den Investor vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage