01.08.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 01.08.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8B (neu) – Teilbereich 1 - aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
- Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines Dorfgebietes (MD);
- Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Gliederung der Reihenhauszeile;
- Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;
- Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass bei der Aufstellung besonders auf den Lärmschutz zu achten ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,6 kB
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