05.05.2021 - 4 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Brunsbek
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem TOP wird Herr Czierlinski begrüßt. Herr Czierlinski erläutert den Planentwurf. Er erklärt, dass durch die Aufstellung des B-Planes 81 lfd. Meter Knickausgleich erforderlich werden, der vermutlich auf einem angrenzenden Grundstück erfolgen wird. Ein weiterer naturschutzrechtlicher Ausgleich wird aufgrund der sog. Nachnutzung (Maßnahme der Innennutzung) nicht erforderlich.
Im südlichen Planbereich befindet sich ein Entwässerungsschacht, dessen Nutzung noch zu klären gilt. Aus diesem Grund wurde bis zur Klärung ein gemeindliches Leitungsrecht für diesen Grundstückbereich vorgesehen.
Herr Beber ergänzt, dass das Dorfbild durch die Architektur der Gebäude erhalten bleibt. Dies und die Schaffung von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen trägt dem Ergebnis der Arbeitsgruppen zum Ortsentwicklungskonzept Rechnung.
Durch den B-Plan würden max. 34 Wohneinheiten entstehen, 30 davon wären neu. Der B-Plan ist ohne einen speziellen Gebietstypen ausgewiesen (qualifizierter B-Plan). Durch das vermutlich bis 09/2021 in Kraft tretende Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes würde ein neuer Gebietstyp „ländliches Wohnen“ geschaffen werden, der dann auch für diesen B-Plan angewandt werden würde (dann einfacher B-Plan).
Es entsteht eine rege Diskussion hinsichtlich der in den Teilgebieten 3+4 vorgesehen Dachneigung. Diese Regelung würde die Errichtung von sog. Stadtvillen ausschließen.
Es wird sodann darüber abgestimmt, die Dachneigung in allen Teilgebieten auf =>18 Grad festzusetzen um die Errichtung von Stadtvillen zu ermöglichen:
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen.
Damit wird die Dachneigung in allen Teilgebieten auf =>18 Grad festgesetzt.
Das Gremium ist sich einig, die Fassadengestaltung vorzugeben. Die dafür vorgesehene textliche Festsetzung ist dem Beschluss zu entnehmen.
Beschluss:
a) Billigung der Planunterlagen
Der Planvorentwurf wird in der vorliegenden Fassung vom 27.04.2021 mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Die Dachneigung soll in allen Teilgebieten => 18 Grad betragen. (Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)
- Fassadengestaltung:
Alle von anderen baulichen Anlagen nicht verdeckten (sichtbaren) Außenwandflächen der Hauptgebäude und ihrer Anbauten sind in überwiegend rotem, rotbuntem und rotbraunem Sichtmauerwerk, als rote, rotbunte und rotbraune Ziegelfassade auszuführen. Putz- und geschlämmte Flächen sind als untergeordnete Flächen (bis zu 30% einer sichtbaren Fassadenseite) zulässig. Ausgenommen davon sind Wintergärten. Für diese sind auch vollständig verglaste Fassaden zulässig. Für Putzflächen und geschlämmte Flächen sind helle Farbtöne mit einem Remissionswert gleich/größer 30 zu verwenden.
Metallisch-glänzende Fassadenelemente und Verglasungen aus verspiegelten oder farbig wirkenden Gläsern sowie Blockbohlenfassaden sind nicht zulässig. (Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen)
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Parallel erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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