18.06.2018 - 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 18.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, mit folgender Änderung abgewogen:
- Die im Punkt 7 des Abwägungsvorschlages aufgeführte frostfreie Entnahmestelle mit Zulauf vom Grenzgraben zur Sicherung der Löschwasserversorgung ist in die Planzeichnung aufzunehmen.
b) Satzungsbeschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet zwischen der Dorfstraße und dem großen Teich, südlich "Jungfernstieg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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