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ALLRIS - Auszug

14.08.2018 - 11 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Reppel erläutert, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der heutigen Sitzung nicht gefasst werden kann, da noch Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde ausstehen, die urlaubsbedingt noch nicht erfolgt sind.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 02.05. – 07.06.2018. Hieraus ergaben sich folgende Stellungnahmen:

 

1. Landesplanungsbehörde

Seitens der Landesplanungsbehörde bestehen keine Bedenken gegen die Planung.

 

2. Kreis Stormarn

(s. 28. F-Plan Änderung)

 

3. Untere Wasserbehörde

Für das vorhandene Regenrückhaltebecken ist nachzuweisen, dass die zusätzlich anfallende Wassermenge aufgenommen werden kann.

Herr Priewe vom Ing.-Büro Gosch, Schreyer + Partner erläutert, dass zum Nachweis der Regenrückhaltung kurzfristig ein Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde stattfindet. Auf dem Grundstück wird ein naturnahes Regenrückhaltebecken mit Retentionsflächen angeordnet. Das Regenrückhaltebecken wird für den Anschluss der Gebäude ausreichend tief hergestellt, die Böschungen werden flach ausgebildet.

 

4. Kreis Stormarn-Immissionsschutz

Es werden Untersuchungen der Lärmimmissionen zum Verkehrslärm der Hauptstraße sowie über mögliche Lärmbelastungen durch die geplanten Nutzungen gefordert.

(Herr Jeß erläutert, dass das beauftragte Ingenieurbüro kurzfristig die erforderlichen Untersuchungsergebnisse liefert)

 

5. Kreis Stormarn – Brandschutz

Es wird eine Zufahrt für den hinteren Bereich der KiTa gefordert

(Die Auflage wird erfüllt, es erfolgt eine weitere Abstimmung des Brandschutzingenieurs mit dem Kreis Stormarn bez. der Aufstellflächen)

 

6. Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein

Eine Bushaltestelle muss versetzt werden

(Der Sachverhalt ist bekannt, die Verlegung der Bushaltestelle wird geplant, ist aber nicht Bestandteil des B-Planes)

 

7. Landesamt für Denkmalpflege

Die Friedenskirche ist als Kulturdenkmal eingestuft, hochglänzende Dacheindeckungen sind auszuschließen.

(Die Auflage wird im B-Plan berücksichtigt)

 

 

Herr Jeß stellt den vorliegenden B-Plan Entwurf vor und erläutert die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Grundflächen der Nebenanlagen und Stellplätze, der Bauweise und der Geschossigkeit.

Für die Baufläche 1 ist eingeschossige Bauweise, für die Baufläche 2 zweigeschossige Bauweise sowie für die Baufläche 3 eingeschossige Bauweise geplant.

Der Bauausschuss bittet, im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität, um Erhöhung der Geschossigkeit im Baufeld 3 auf zweigeschossige Bebaubarkeit.

 

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Entwicklung von Extensivgrünland, die Anlage von Feldgehölzen, Feuchtbereichen, Knicks sowie die Nutzung des Ökokontos Höltigbaum betragen ca. 40.000 m² zzgl. 232 m Knick.

 

Es wird festgesetzt, dass glasierte Dachziegel und Dachsteine nicht zulässig sind. Dachbegrünungen und Solar- und Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zulässig.

 

Herr Reppel bedankt sich bei Herrn Jeß und Herrn Priewe für die Ausführungen.

 

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Anlagen zur Vorlage