13.02.2018 - 4 Änderung im Straßenbaubeitragsrecht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Di., 13.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sachstandsbericht
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende, Herr Menzel, erläutert zusammenfassend die Informationsvorlage der Verwaltung.
Der Finanzausschuss hat sich von der Verwaltung eine schriftliche Empfehlung gewünscht, wie ein Verzicht auf die Beitragserhebung nach alter Rechtslage (vor dem 26.01.2018) möglich wäre.
Anmerkung der Verwaltung: Eine rechtliche Darstellung wird zur Sitzung der Gemeindevertretung geliefert.
Es wird vom Finanzausschuss erläutert, dass ab dem 26.01.2018 keine Rechtspflicht mehr zur Beitragserhebung besteht, wenn der Haushalt einer Gemeinde gedeckt ist. Zur Absicherung eines positiven Haushaltes sollte über eine Gegenfinanzierung, z.B. durch die Erhöhung der Grundsteuer, nachgedacht werden.
Nach einer kurzen Diskussion ist sich der Finanzausschuss darüber einig, dass die Gemeinde Siek auf die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge verzichten möchte, sowie sich für die Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung ausspricht.