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ALLRIS - Auszug

09.04.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühle stellt das B-Plan Konzept in Vorbereitung auf die frühzeitige Behörden-

beteiligung vor. Das B-Plan-Gebiet weist jeweils eine Baufläche für die Feuerwache, für den Kindergarten sowie eine optionale Fläche für eine Gemeindebedarfsfläche aus.

Die Baufelder sind so dimensioniert, dass Erweiterungen für die KiTa und die Feuerwehr

möglich sind.

 

Zunächst erläutert er die, aufgrund der schalltechnischen Untersuchungen, erforderliche Überarbeitung des Entwurfs der Feuerwache. Ursprünglich war vorgesehen das Gebäude mit den Ein- und Ausfahrtstoren in Richtung Hauptstraße zu orientieren.

Schalltechnisch ist der Einsatzfall der Feuerwehr nicht als störend zu werten, lediglich die Rückkehr der Fahrzeuge (Einsatz der Druckluftbremse) und entsprechender Rangierverkehr vor der Wache müssen in dieser Konzeption als "Gewerbelärm" eingestuft werden. Hier kommt es zu Überschreitungen der zulässigen Schallwerte zu den Bereichen der angrenzenden Wohnnutzung (Allgemeines Wohngebiet) und der Mischgebietsnutzung.

 

Nach Untersuchung verschiedenen Planungsvarianten stellt Herr Kühle das aktualisierte

Planungskonzept vor, welches auch bereits mit der Feuerwehr abgestimmt wurde.

Das Gebäude wird gedreht, die Toranlagen sind nun seitlich angeordnet, die Anbindung an die Hauptstraße erfolgt über eine neu anzulegende öffentliche Straße auf dem Baugrundstück. Aufgrund dieser Anordnung sind die Immissionen als Verkehrslärm zu werten, Verkehrslärm wird innerhalb des Gebäudes gemessen. Hierdurch wird eine Überschreitung der zulässigen Schallwerte verhindert. Des Weiteren kann aufgrund der Stellung des Baukörpers auf die Anordnung einer 3 - 4m hohen Schallschutzwand verzichtet werden, da der Baukörper selber als Schallschutzwand fungiert.

 

Herr Kühle weist auf die Notwendigkeit eines Umbaus des Fahrbahnteilers hin, die

Verlegung der Bushaltestelle ist zu beachten.

 

Der Bauausschussvorsitzende Herr Reppel bedankt sich bei Herrn Kühle für die Ausführungen und berichtet kurz von zwei Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der künftigen

Nutzer der Feuerwehr und der Kindertagesstätte. Die Gespräche wurden von allen Teilnehmern als sehr konstruktiv und zielorientiert bewertet.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Vorstellung der bisher eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) abgegebenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet südlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße "An der Lohe" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 4 (1) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage