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ALLRIS - Auszug

23.04.2018 - 11.2 Bekanntgaben und Anfragen - Baumfällungen

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Wortprotokoll

Herr Horl merkt an, dass entlang der Zuwegung der Grundstücke Achtern Dieck 43 ff Eichen auf dem festgesetzten Knick gefällt werden sollen.

Seitens der Verwaltung soll mitgeteilt worden sein, dass diese nicht im Bebauungsplan festgesetzt sind und daher gefällt werden können.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.
Die Gemeinde hätte einer derartigen Fällung nicht zugestimmt.
 

Anmerkung der Verwaltung:
Einem Anwohner der Grundstücke wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bäume nicht im Bebauungsplan Nr. 20 festgesetzt sind. Ein Pflegeschnitt im Herbst wäre grundsätzlich zulässig.

Über die Fällung der Bäume wurde nicht gesprochen.
 

 

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