20.08.2018 - 14.1 Gebäudehülle Besicherungsanlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der Konkretisierung der Angebote der zur Auswahl stehenden Fachingenieure, es erforderlich ist die Ausführung der Gebäudehülle des Besicherungswerks festzulegen. Hier besteht die Option zwischen einer einfachen Stahlkonstruktion oder einem höherwertigen Gebäude (bspw. ein gemauertes Gebäude oder ein Gebäude in Holzmodulbauweise mit Klinker- oder Putzfassade). Das beratende Unternehmen empfiehlt, die Entscheidung über die Ausführung des Gebäudes zeitnah durch die Gemeinde herbeizuführen, um diese Grundsatzentscheidung mit in die Überarbeitung der Planungsangebote einfließen zu lassen.
Nach eingehender Diskussion, möchte die Gemeindevertretung sich diese Entscheidung offenhalten und von den Ingenieuren beide Varianten anbieten lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Berechnung der Angebote auf 10*12*3,5m Gebäudemaß anzusetzen sind, um die Möglichkeit von zusätzlichen Abstellräumen innerhalb des Gebäudes zu erhalten. Erst nach Vorlage der Kostenangebote kann ein Beschluss herbeigeführt werden.