09.04.2018 - 16 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 09.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pirk berichtet zur Vorlage und bittet um Ergänzung in der Beschlussfassung um den Punkt c) Abstimmung über die Entlassung aus dem Landschaftsschutz, da hier ein eigenständiger Beschluss herbeizuführen ist.
Herr Stehr informiert die Gemeindevertreter, dass er auf der Sitzung des Bezirks Wandsbek zum Bebauungsplanverfahren „Rahlstedt 131“ gewesen ist. Hier wurde seitens des Landesbetrieb Verkehr berichtet, dass die geplanten Maßnahmen an der L222, in Form einer Lärmschutzwand und Grundstückszufahrten, welche auf schleswig-holsteiner Gebiet liegen, in die Zuständigkeit (z.B. Unterhaltungspflicht) der Gemeinde fallen werden.
Herr Hinselmann als Vertreter der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH führt hierzu an, dass diese Schilderung den rechtlichen Vorgaben tatsächtlich entspricht. Derzeit werden alternative Lösungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm oder anderen Emissionen geprüft.
Herr Stehr bemängelt insgesamt die Unterstützung der Gemeinde seitens des Landes in dieser Planung. Das bisherig vorliegende verkehrliche Konzept ist nicht akzeptabel.
Der Vorsitzende trägt vor, dass keine Kosten in diesem Punkt von der Gemeinde übernommen werden.
Des Weiteren wird über die Kostenverteilung späterer Pflegemaßnahmen der Grünflächen im B-Plangebiet diskutiert. Herr Hinselmann erklärt, dass diese Kosten an die späteren Käufer übertragen werden können durch entsprechende Beiträge. Diese Weiterbelastung wird bereits im benachbarten Merkurpark praktiziert. Lediglich die öffentlichen Straßeflächen, gehen nachher in die gemeindliche Zuständigkeit über.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
ERGÄNZUNG:
c) Entlassung aus dem Landschaftsschutz
Die Entlassung aus dem Landschaftsschutz ist zu beantragen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,8 MB
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5,1 MB
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3
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98,8 kB
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947,9 kB
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