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ALLRIS - Auszug

05.02.2018 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Unter Bezugnahme auf den TOP 10 Umsetzung 3. Stufe Umgebungslärmrichtlinie- Fortschreibung Lärmaktionsplan 2018, wird aus dem Publikum angemerkt, dass seitens des örtlich agierenden „rmteams“ bereits Gespräche mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV), zur Erarbeitung einer Lärmschutzstrategie für die Gemeinde, geführt wurden. Hiernach ist der LBV bemüht nach entsprechender Planungsreife, Lärmschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Fachlich unterstützt wird die Gruppe derzeit durch einen beratenden Ingenieur.

Nach derzeitiger Einschätzung des Lärmteams, müsste der vorhandene Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre 1959 der Gemeinde neu aufgestellt werden, um eine Grundlage zur Erarbeitung eines Lärmschutzkonzeptes zu erhalten. Der derzeitige Stand enthält zu viele Fortschreibungen, die Flächennutzungen entsprächen z.T. nicht den tatsächlichen heutigen Gegebenheiten. Zudem müsste das angrenzende Gelände entlang der BAB 1 im Stapelfelder Gebiet gesichert werden, falls dies nicht schon der Fall ist, um Maßnahmenflächen zur Umsetzung von Lärmschutzwänden zu erhalten.

 

Der Vorsitzende lobt die Arbeit des Lärmteams. Weiterhin merkt dieser an, dass der FNP in der Vergangenheit nur im Siedlungsbereich bzw. siedlungsnahen Bereich fortgeschrieben wurde. Die Flächen, insbesondere entlang der BAB 1, haben sich in ihrer Art und Funktion seit Planaufstellung nicht verändert. Seitens des Vorsitzenden wird die Unterstützung der Gemeinde bei der Arbeit des Lärmteams zugesichert. Das Lärmteam sollte bei seinen weiteren Ausarbeitungen zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen, das vorhandene südlich der Gemeinde gelegene Landschaftsschutzgebiet und das Wasserschutzgebiet im Bereich der Stellau berücksichtigen. Der Vorsitzende berichtet, dass im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionplans der Gemeinde die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt werden, hier können auch Stellungnahmen des Lärmteams aufgenommen werden. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, den möglichen Umfang einer umfassenden Fortschreibung des FNP für das gesamte Gemeindegebiet zu prüfen.

 

Aus dem Zuhörerkreis wird angemerkt, dass am Schmiedeberg geknickt wurde und der Weg hiernach verunreinigt zurückgelassen wurde. Der Vorsitzende wird den Zustand begutachten.

 

Es wird angefragt, wie sich die Gemeinde hinsichtlich der Planungen am Ausbau der L222 beteiligt. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Ertüchtigung der Straße, min. vom geplanten Gewebegebiet bis zur Kreuzung der Müllverbrennungsanlage (MVA) zu planen sei. Die Idee zum mehrspurigen Ausbau der L222, ist auch ganz aktuell in der Presse thematisiert worden. Der Kreis Stormarn und der LBV sollen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr SH entsprechende Vorschläge zum Ausbau unterbreiten. Der Kreis hat für die Planung bereits 90.000€ eingeworben, welche derzeit mit einem Sperrvermerk versehen sind, die Freigabe über diese Summe wird voraussichtlich erst bei Beteiligung des Landes erteilt. Die Gemeinde favorisiert die Umsetzung von Kreisverkehren im Bereich der MVA und im Bereich der Planstraße A. Weitergehende Informationen zum Verfahren in Bezug auf den Ausbau der L222 liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor.

 

Ein Einwohner fragt bezüglich der Planungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich Kleiner Manhagen nach. Der Vorsitzende informiert, dass eine Berücksichtigung der Thematik im Planfeststellungsverfahren erfolgen muss. Herr Fechner empfiehlt einen Zusammenschluss der Nachbarn in dieser Angelegenheit. Herr Stehr ergänzt, dass die Ansprüche zur Maßnahmenplanung nicht gegen die Gemeinde in diesem Fall bestehen, sondern direkt gegen das Land Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger der L222.      

 

Eine Einwohnerin fragt an, ob sich die Gemeinde an der Aktion „Schleswig-Holstein räumt auf!“ beteiligen möchte. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Anfrage unter TOP 12- Bekanngaben und Anfragen behandelt werden soll.

 

Weiterhin wird durch den Einwohner angemerkt, dass im Bereich Kleiner Manhagen der Grünstreifen einer Pflege bedarf und der Entwässerungsgraben nicht mehr abläuft. Der Vorsitzende beauftragt die Gemeindemitarbeiter mit der Erledigung dieser Aufgaben.