27.02.2018 - 23.1 Auswahlverfahren des Architekten für den Neubau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Verweis auf Sitzungsvorlage (nichtöffentlich): 2018/005/361
Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 13.02.2018 der Gemeindevertretung empfohlen, dass die Architektenauswahl für die Planung des Neubaus des Bauhofes analog der Verfahren für den Neubau der KiTa und der Feuerwehr zu erfolgen hat.
Dieser Vorschlag findet die Zustimmung der Gemeindevertreter.
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Architektenauswahlverfahrens, wie es sich aus der Anlage 1 zu TOP 23.1 dieser Niederschrift ergibt.
Es sollen die in der Anlage 2 zu TOP 23.1 dieser Niederschrift genannten Architekturbüros zur Teilnahme aufgefordert werden.
Als Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
1. Götz Reppel, Bauausschuss-Vorsitzender
2. Klaus-Jürgen Buchmann. stellv. Bauausschuss-Vorsitzender
3. Uwe Grundmann. Bauausschuss-Mitglied
4. Andreas Koops, Bauausschuss-Mitglied
5. Frau Engeland, Mitarbeiterin Amt Siek, FD III.I, Umwelt, Planung, Liegenschaften
Im Verhinderungsfall wird ein Vertreter aus der jeweiligen Fraktion benannt.
Frau Alt (Mitarbeiterin Amt Siek, FB III Bauen und Umwelt) und Frau Emcke (Mitarbeiterin Amt Siek, FD I.I Interner Service, Recht) werden gebeten, das Verfahren als Beisitzerinnen ohne Stimmenrecht zu begleiten und auszuwerten.
Dieser Wettbewerb bezieht sich auf die Vergabe der Architektenleistung, die Fachplanerleistungen (Statiker, TGA-Planer) sind nach Preisumfrage in enger Abstimmung mit dem ausgewählten Architekten zu vergeben.
b) Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss des Verfahrens, den Architektenvertrag für den Neubau des Bauhofes mit dem Höchstplatzierten Teilnehmer des Verfahrens, auf Grundlage der HOAI, abzuschließen.
Der Vertrag soll so gestaltet sein, dass dem Auftragnehmer zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 übertragen werden, zugleich soll aber eine Option auf Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-9 sichergestellt werden.