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ALLRIS - Auszug

27.02.2018 - 18 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Top liegt eine geänderte Vorlage vor.

In dem Planergespräch am 27.02.2018 wurde auf Wunsch des Investors der Geltungsbereich geändert. Die südliche Teilfläche wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die hier zunächst angedachten Ausgleichsmaßnahmen sollen auf anderen externen Flächen erfolgen.

 

Seitens der Gemeindevertreter wird moniert, dass diese kurzfristige Änderung ohne eine Vorabinformation erfolgt ist, zumal die Ausgleichsmaßnahmen seitens der Gemeindevertreter auf dieser Fläche gewünscht werden.

 

Herr Küssner führt hierzu aus, dass eine Änderung des Geltungsbereiches auch im weiteren Verfahren noch vorgenommen werden kann.

 

Um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, besteht Einigkeit, eine Beschlussfassung auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes vom 02.02.2018 (Vorlage: 2018/005/347) vorzunehmen.
 

Hinsichtlich der Minimierung des Geltungsbereiches dlich der L224 wird die Angelegenheit an den Bauausschuss zurückverwiesen.

 

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Beschluss:

 

a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung

r das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", dlich und rdlich der "L224" wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek aufgestellt.

 

Planungsziel ist:

- die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;

- eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;

- die Erweiterung der Straße „Jacobsrade“ zur Erschließung der neuen Grundstücke;

- die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;

- die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;

- der Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;

- das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße „Birkenbusch“;

- das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 02.02.2018 wird gebilligt:

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen :   0 
Enthaltungen :   0

 

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Anlagen zur Vorlage