27.02.2018 - 15 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Siek Gebiet: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Trenner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Küssner vom Büro Evers & Küssner / Stadtplaner Part GmbH.
Die Gemeindevertretung hat am 30.11.2017 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 18.12.2017 bis zum 19.01.2018 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt und werden von Herrn Küssner eingehend erläutert.
Nach kurzer Beratung, insbesondere hinsichtlich des geplanten Entwässerungskonzeptes, wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet westlich der Straße "Kirchenweg", für die Grundstücke Kirchenweg 12 - 16a (nur gerade Hausnummern), und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Hinsichtlich der Themen „Entwässerung“ und „Ausgleich“ sind die Unterlagen noch zu ergänzen.
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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147,6 kB
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