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ALLRIS - Auszug

03.04.2017 - 13 Gemeindliches Grundstück "Am Windhop"

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Wortprotokoll

Herr Pirk erklärt, dass die Gemeinde Eigentümer eines Grundstücks von ca. 30 m²  in der Straße „Am Windhop“ ist. Das gemeindliche Grundstück wurde vom Eigentümer des Grundstücks „Am Windhop 21“ durch Umzäunung und Bepflanzung vereinnahmt und unterhalten.

Auf dem gemeindlichem Grundstück befindet sich ein großes Schachtbauwerk (Tank) für die Regenentwässerung mit einem Durchmesser von 2,70 Meter und einer Tiefe von etwa 4 Meter.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist es notwendig, hier eine neue Betonabdeckung

einzubauen. Momentan besteht diese Abdeckung aus Kunststoff. Durch das Alter ist diese spröde und erfüllt nicht mehr die Anforderungen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tank auf dem gemeindlichen Grundstück „Am Windhop“ mit einer Betonabdeckung zu versehen. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Angebote einzuholen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13 
Nein-Stimmen :  0
Enthaltungen :  0
 

 

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