03.04.2017 - 21 Bekanntgaben und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 03.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schulz berichtet, dass er am 31.03.2017 am Workshop Entwicklungskonzept Rahlstedter und Stapelfelder Feldmark „Große Heide“ teilgenommen hat. Die Teilnahme erfolgte nicht als Gemeindevertreter sondern als Landwirt und Genossenschaftsmitglied (geä. lt. Beschluss GV v. 12.06.2017). Die Teilnahme richtete sich an einen gemischten Teilnehmerkreis. Vorgesehen war es, dass Workshopteilnehmer aus den vorhandenen unterschiedlichen Nutzergruppen ihre Interessen und Belage einbringen wie z. B. Natur- und Tierschutz, Naherholung und Freizeitnutzung sowie Belange der Landwirtschaft. Auf Nachfrage wird erläutert, dass der Gemeinde daraus keine Kosten entstehen. Die Kosten dafür werden vom Investor übernommen.
Herr Schulz bemängelt hier, dass kein Vertreter vom Amt Siek teilgenommen hat.
Herr Fechner berichtet, dass die CDU und die SPD in Stapelfeld vor einigen Jahren eine Vereinbarung getroffen haben, keine Werbetafeln in Stapelfeld aufzuhängen. In Vorbereitung auf die anstehende Landtagswahl werden durch verschiedene Parteien Wahlplakate in Stapelfeld aufgehängt.
Frau Harder erläutert dazu, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, politischen Parteien das Werben zu verbieten. Hier können lediglich Art und Umfang der Werbung, z. B. durch den Erlass einer Satzung, eingeschränkt werden. Die Gemeinde Stapelfeld hat dazu die Satzung über die Sondernutzung zur Aufstellung von Werbeschildern an öffentlichen Straßen erlassen.