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ALLRIS - Auszug

03.04.2017 - 18 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz regt an, kein reines Wohngebiet auszuweisen, da momentan einige Bereiche von Gewerbebetrieben als Lagerfläche genutzt werden. Dies wäre in einem reinen Wohngebiet nicht möglich. Er regt an, ein Dorfgebiet auszuweisen.

 

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Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet rdlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen folgende Änderung der Planung vorsieht:

- Ausweisung einer Wohnbaufläche anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft (L).

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gemäß § 1 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden im Flächennutzungsplan die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) im Flächennutzungsplan dargestellt.

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Wohnbauflächen (W)

Gemischte Bauflächen (M)

Gewerbliche Bauflächen (G)

Sonderbauflächen (S)

 

Die Baugebiete, wie z.B. das Dorfgebiet, werden erst durch den Bebauungsplan definiert.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen :  1
Enthaltungen :  1
 

 

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Anlagen zur Vorlage