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ALLRIS - Auszug

27.11.2017 - 9 Bebauungsplanes Nr. 9 (neu) der Gemeinde Hoisdo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schacht berichtet zum TOP und stellt ergänzend zur bereits bekannten Variante 1) Neuaufstellung, die Variante 2) Heilung durch erneute Bekanntmachung vor. Nach rechtlicher Beratung durch einen externen Experten, ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die Heilung des Ausfertigungsmangels des B-Plans Nr. 9 der Gemeinde Hoisdorf und seiner Änderungen über eine erneute Bekanntmachung, gegenüber einer Neuaufstellung zu bevorzugen ist.

 

Variante 1.) Neuaufstellung

r das Gebiet östlich der Straße "Oetjendorfer Kirchenweg", südlich der Straße "Am Schwarzen Berg", nördlich und südlich der Straße "An der Buschkoppel"  wird der Bebauungsplan Nr. 9 (neu) aufgestellt. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB Anwendung. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-Schaffung neuen Planungsrechts anstelle eines aus formellen Gründen nicht anzuwendenden Bebauungsplans;

-Ausübung der gemeindlichen Steuerungsbefugnis für ein in Teilen noch unbebautes Wohnquartier im Siedlungsgefüge durch Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung;

-Aktivierung untergenutzter Grundstücksflächen als Maßnahme der Innenentwicklung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Variante 2.) Heilung durch erneute Bekanntmachung

Da sich die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere die planungsrechtlichen Gesichtspunkte seit der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 und seine Änderung in städtebaulich relevanter Weise nicht geändert haben, hält die Gemeinde es für gerechtfertigt, den Ausfertigungsmangel rückwirkend über eine erneute Bekanntmachung zu heilen.
 

 

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Beschluss:

Zur Erlangung der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Hoisdorf nebst seiner Änderungen, wird die Variante 2) Heilung durch erneute Bekanntmachung beschlossen.

 

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

 

Herr Andresen

 

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage