22.05.2017 - 14 Grundsatzbeschluss Kostenausgleich nach § 25 a ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 22.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf ermächtigt die Verwaltung, künftig über Kostenausgleiche (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen § 25 a KiTaG) innerhalb Schleswig-Holsteins in Absprache mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden zu entscheiden. Der Bürgermeister wird in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung über die Bewilligung/Versagung des Kostenausgleiches berichten.
Ein Kostenausgleich ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zum Ende der Krippen- bzw. Elementarbetreuung zu gewähren.
Eine jährliche Überprüfung ist sicherzustellen.
Für die Krippenbetreuung sind innerhalb S.-H. gem. KiTaG die tatsächlichen Betreuungskosten zu übernehmen, bis der Kreis Stormarn einen einheitlichen Satz pro Betreuungsstunde festlegt oder die Kita Hoisdorf Krippenbetreuung durchführt.
Für Kostenausgleiche nach Hamburg und generell außerhalb Schleswig-Holsteins ist die Entscheidung der gemeindlichen Gremien einzuholen.
Der Ausgleichsbetrag für eine Krippenbetreuungsstunde ist von der Gemeinde festzulegen.
Bis zur Festlegung eines einheitlichen Betrages für die Krippenbetreuung durch den Kreis Stormarn wird für Kostenausgleiche außerhalb Schleswig–Holsteins ein Satz von 1,50 € gezahlt. Hinzu kommen insgesamt 16,58% des Leistungsentgeltes der aufnehmenden Einrichtung. Diese Beträge werden seitens der Verwaltung automatisch über den Kreis Stormarn zur Erstattung angefordert.