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ALLRIS - Auszug

13.02.2017 - 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Geme...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Stozenberg von Planungsbüro stellt sich der offenen Fragen bezüglich der B-Plan Nr. 12 Änderungen. Hauptanliegen der Ausschussmitglieder ist die Klärung der Zufahrten für das Grundstück sowie die Stellplatzsituation. Laut Landesbauordnung ist es möglich einen Mindestschlüssel mittels städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren - üblicherweise 1:1,5. Herr Stolzenberg wird gebeten die Grundflächen der einzelnen Bauobjekte zu ermitteln und zu dokumentieren. Des Weiteren wird er beauftragt im Text die Firsthöhe auf 9 m für Neubauten sowie 11 m bei Altbauten zu berücksichtigen. Herr Stolzenberg schlägt vor, eine maximale Traufhöhe ebenfalls einzuarbeiten. Die bisherige Regelung über die Anpflanzung von Obstbäumen wird von je 50 qm auf je 100 qm geändert. Alle besprochenen Punkte werden durch das Planungsbüro bis zur nächsten Bauausschusssitzung am 13.03.2017 eingearbeitet und dann in der Sitzung mit den Grundstückseigentümern persönlich abgestimmt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage