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ALLRIS - Auszug

16.02.2017 - 3 Einwohnerfragen

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Wortprotokoll

Eine Zuhörerin fragt an, ob die Einwohnerfragestunde nicht nach Behandlung der Tagesordnung stattfinden kann, um dann auch Fragen zu den einzelnen Punkten stellen zu können.

Dies ist nicht möglich, da nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Siek festgelegt  ist, dass die Einwohnerfragestunde vor der Beratung der Sachthemen stattfindet. Weiter ist geregelt, dass sich die Fragen nur auf eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse beziehen dürfen.

 

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