07.11.2016 - 7 Bericht des Werkleiters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 07.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Sparkasse Holstein hat mit Wirkung 01.11.16 ein Verwahrgeld in Höhe von 0,4 % eingeführt. Das bedeutet, einen Strafzins für Anlagemittel. Aus diesem Grund nahm der Werkleiter eine Umbuchung zu einem anderen Geldinstitut vor, bei dem bereits ein Tagesgeldkonto besteht. So konnte der Strafzins reduziert werden. Sollte auch dort ein Verwahrgeld eingeführt werden, muss über eine andere Anlageform nachgedacht werden.
Für die Jahresprüfung 2016 wurden vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angeschrieben. Zwei davon haben ein Angebot abgegeben.
Zurzeit sind keine weiteren Netzschäden bekannt.
Aktion Ventiltausch, zurzeit sind keine Vorhaben in der Detailplanung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Besicherungsvertrag bis zum 31.12.2017 läuft, siehe Wärmeliefervertrag Punkt 7d. Er kann ggf. verlängert werden. Dies ist jedoch bis zum 30.09. des Vorjahres erforderlich. Über die Besicherung sollte sodann Anfang 2017 entschieden werden.