23.05.2016 - 4 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 23.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende Herr Pirk begrüßt die Gäste Herrn von Werder, Herrn Weber, Herrn Schwormstede und Herrn Frank und erteilt Herrn Weber das Wort mit der Bitte, die erarbeiteten Planentwürfe vorzustellen und zu erläutern.
Herr Werder erläutert, dass die derzeitige Planung vorsieht, dass die geplanten Gewerbegebiete von Hamburg und Schleswig-Holstein verkehrstechnisch über einen Kreisverkehr verbunden werden sollen. Die vorhandenen Knickwälle sollen im neuen Gebiet erhalten bleiben. Das Regenwasser soll in offene Gräben abgeführt werden, um eine natürliche Versickerung zu ermöglichen und die somit entstehenden Wasserflächen werden Bestandteil einzelner Grundstücke sein. Die zukünftigen Eigentümer dieser Flächen werden zur Pflege und Erhaltung verpflichtet.
Der Hauptverkehr fließt, nach derzeitigen Schätzungen, zu 75 % über Hamburg ab und der restliche Verkehr sollte wünschenswerter Weise über die L222 abgewickelt werden. Um dies zu erwirken, sollten große Hinweisschilder im Kreisverkehr angebracht und der Abzweiger nach Stapelfeld optisch klein gestaltet werden. Hier könnte ein Grünstreifen eingebaut, die Bushaltestelle direkt an die Fahrbahn gesetzt werden und der Einbau unterschiedlicher Verengungen ist hier ebenfalls möglich.
Die Gewerbegebiete können über dies hinaus noch über die Straßen Lütten Damm und Bismarckshöhe zu Fuß erreicht werden.
Die jeweiligen Betriebshöfe sollten im hinteren Teil der Grundstücke (von der Straße abgewandten Seite) geplant und die Stellplätze der Mitarbeiter könnten unter die Gebäude verlegt werden.
Von Seiten der Gemeindevertretung wird angefragt, ob die verschiedenen Varianten bzgl. der Verkehrsführung nach Stapelfeld hinein durchsetzbar sind und ob die Errichtung einer Ampelanlage möglich wäre.
Herr von Werder teilt hierzu mit, dass die unterschiedlichen Varianten bereits mit dem Kreis als Verkehrsbehörde besprochen wurden und noch alle Vorschläge denkbar sind. Zu der Ampelanlage teilt er mit, dass dies vermutlich nicht realisierbar ist.
Herr von Werder teilt weiterhin mit, dass noch Verkehrszählungen vorgenommen werden um eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten.
Herr Poggensee regt an, dass alles dafür getan werden muss, um den Durchgangsverkehr durch die Gemeinde zu verhindern. Da dies als sehr großes Problem in der Gemeinde angesehen wird.
Herr Schwormstede nimmt Bezug auf die Planungshoheit der Gemeinde und dass diese nur mit Hilfe der Bauleitplanung die eine Möglichkeit hat, den Ausbau der L222 als vierspurige Fahrbahn voranzutreiben.
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 30. Änderung für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg (s. beigefügten Lageplan), aufgestellt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Darstellung gewerblicher Bauflächen zur Umsetzung des länderübergreifenden und interkommunalen Gewerbegebiets.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung, Baum - Schwormstede GbR, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
430,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|