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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 15 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 4 der Hausha...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

§ 4 der Haushaltssatzung 2015 ermächtigt den Bürgermeister im Einzelfall über- und

außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu

leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedarf.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten

über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

Im Haushaltsjahr 2015 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten überund

außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den

Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.

In der Zusammenstellung sind unter „nachrichtlich“ auch unabweisbare Aufwendungen /

Auszahlungen aufgenommen.

Diese resultieren insbesondere aus den Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

Balkone an den gemeindeeigenen Wohnungen, dem Grunderwerb und Erschließungskosten

des B-Planes Nr. 5 und aus Kostenzusagen für die Betreuung von Kindern in auswertigen

Kindertageseinrichtungen.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters gemäß § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage