06.06.2016 - 15 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 4 der Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Regina Süßmann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 06.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
§ 4 der Haushaltssatzung 2015 ermächtigt den Bürgermeister im Einzelfall über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu
leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedarf.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Im Haushaltsjahr 2015 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten überund
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den
Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.
In der Zusammenstellung sind unter „nachrichtlich“ auch unabweisbare Aufwendungen /
Auszahlungen aufgenommen.
Diese resultieren insbesondere aus den Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der
Balkone an den gemeindeeigenen Wohnungen, dem Grunderwerb und Erschließungskosten
des B-Planes Nr. 5 und aus Kostenzusagen für die Betreuung von Kindern in auswertigen
Kindertageseinrichtungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,3 kB
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