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ALLRIS - Auszug

09.02.2016 - 9 Plakatierung in Siek

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Siek hat gemäß Beschlussvorschlag des SKS-Ausschusses auf ihrer Gemeindevertretersitzung am 29.10.2014 Regeln für das Aufstellen von Plakaten in der Gemeinde aufgestellt. Diese wurden in der jüngeren Vergangenheit missachtet, so dass Plakate mit einem kommerziellen Hintergrund von z.B. einem Ahrensburger Fitnessstudio aufgestellt wurden.

 

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Daher ergeht folgender Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

 

Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf Plakatierung, so ist dieser zu versagen, sofern es sich in erster Linie um Werbemaßnahmen handelt. Im Zweifelsfall ist eine Genehmigung mit dem SKSAusschussVorsitzenden abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 6
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

Darüber hinaus steht seit einiger Zeit ein Anhänger in der Hauptstraße (Ecke Hansdorfer Weg) mit Werbung für ein Autohaus in Ahrensburg. Dies ist kein Einzelfall.

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit temporäre Werbemaßnahmen wie z. B.

Werbeplakat auf Anhänger“ untersagt werden können.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

 

 

Außerdem fällt das Firmenplakat in der Hauptstraße 34 aufgrund Größe und Farben störend auf.

Die Verwaltung erhält den Auftrag:

a. „Zu prüfen, welcher Ausschuss die Genehmigung für die Aufstellung der mehr als 1m² großen Werbetafel wann genehmigt hat“ und

b. „zu prüfen, ob die zuvor genannte Genehmigung zurückgenommen werden kann (bzw. unter welcher Voraussetzung/ welchen Bedingungen“

 

Außerdem wird folgender Antrag gestellt:

 

Die zuständigen Ausschüsse sowie die GV mögen bei künftigen Anträgen auf dauerhafte Werbemaßnahmen in Form von genehmigungspflichtigen Stellschildern o. ä. insbesondere bzgl.

Farbe, Form und Größe darauf achten, dass unnötige Störungen des dörflichen Gesamtbildes vermieden werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0