Sie sind hier: Bürger GemeindenPolitik
14.04.2016 - 3 Geld- und Sachspenden anläßlich des Schuljubiläums
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulverbandsversammlung Stapelfeld
- Datum:
- Do., 14.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Aufgrund avisierter Spenden zum Schuljubiläum ist die Frage der Zulässigkeit der Annahme von Spenden und deren möglichen Wertgrenze zu klären. Herr Beber verweist auf § 7 der Verbandssatzung des Schulverbandes. Über die Annahme von Schenkungen und Spenden bis zu einem Wert in Höhe von € 4.000,00 entscheidet der Verbandsvorsteher; darüber hinaus die Verbandsversammlung.
Die Annahme von Sponsoring ist gemäß Schulgesetz zulässig. Es gilt zu beachten, dass für Sponsoring keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Sponsoring muss jedoch mit dem pädagogischen Auftrag der Schule vereinbar sein.
Herr Westphal bittet um Bekanntgabe der im Jahr 2015 eingegangenen Spenden.