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ALLRIS - Auszug

26.09.2016 - 9 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungseschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern), und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17

Davon anwesend: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage