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ALLRIS - Auszug

12.01.2016 - 5.1 Neuregelung Krankmeldungen / Vorbereitungszeit

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzende haben am 12.01.2016 ausgiebige Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und dem Personalrat in der Kindertagesstätte geführt. Es ging um den Krankenstand und die Überstunden. Beides ist überdurchschnittlich hoch. Aufgrund dessen besteht Handlungsbedarf, um weiteren Unmut in der Belegschaft zu verhindern. Die Herren Schippmann und Rathjen schlagen daher vor, dass im Krankheitsfall bereits am ersten Tag der Krankheit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Wenn sich die Situation verbessert hat, könnte diese Regelung wieder geändert werden. In den Gesprächen ist die Regelung laut Bürgermeister zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Der Personalrat war zugegen. Der Kindertagesstättenbeirat und der Personalrat der Gemeinde sind noch förmlich zu beteiligen.
 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt:

Die Mitarbeiter / -innen der Kindertagesstätte Hoisdorf haben ab sofort im Krankheitsfall bereits am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1
 

Zu den Überstunden erläutert der Ausschussvorsitzende, dass diese durch Zeitausgleich abgebaut werden müssen. Die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen der KiTa setzt sich wie folgt zusammen:

80 % am Kind

20 % Vor- und Nachbereitung.

Die Vor- und Nachbereitungszeit wird auch bei Krankheit und Urlaub vergütet. Es ist daher unverständlich, dass so viele Überstunden angefallen sind. Wenn z. B. vor Beginn der Gruppenarbeit Räumlichkeiten hergerichtet werden müssen, dann fällt die Zeit nicht in den Bereich der Überstunden, sondern in die Vorbereitungszeit.

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt:

Bei den Mitarbeitern/-innen der Kindertagesstätte Hoisdorf werden Überstunden ab sofort nur anerkannt, wenn sie vorher von der Leiterin angeordnet und genehmigt werden.

Die Vor- und Nachbereitungszeit muss ab sofort grundsätzlich in der Kindertagesstätte wahrgenommen werden. Ausnahmen sind von der Leitung zu genehmigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen : 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen : 0