13.09.2016 - 16 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 13.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet nördlich und südlich der Landesstraße 224, östlich der Straße Jacobsrade und südlich des Regenrückhaltebeckens wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek aufgestellt.
Für die folgenden Planungsziele ist daher das Planrecht zu schaffen für
- die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;
- eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;
- die Erweiterung der Straße Jacobsrade zur Erschließung der neuen Grundstücke;
- die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;
- die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;
- den Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;
- das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße Birkenbusch;
- das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Christian Evers & Ulf Küssner GbR, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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580,4 kB
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