12.11.2013 - 6 Änderung der Satzung über die Benutzung und Erh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 12.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Verwaltungsvorlage, die der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Herr Rathjen berichtet über den Sachverhalt.
Aufgrund der Änderung des § 25 Abs. 3 KitaG zum 01.08.2013 wurde die Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Stormarn mit Wirkung zum 01.10.13 geändert.
Für die Berechnung der Sozialstaffel waren bisher abweichend von § 28 SGB XII nur 85 % der Regelsätze zu berücksichtigen. Die neue Sozialstaffel sieht ab 01.10.2013 gem. Änderungen in § 25 Abs. 3 KitaG vor, dass nunmehr 100 % der Regelsätze berücksichtigt werden.
Dieses wirkt sich positiv für die Eltern aus, da der Unterschied zwischen Einkommen und Regelsatz und somit auch der Sozialstaffelausgleich wachsen. Gleichzeitig wurden die Staffelsprünge durch den Kreis Stormarn prozentual angepasst, so dass die Auswirkungen auf die Berechtigten minimal und damit nicht wesentlich sind.
Da keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, bleiben die bestehenden Staffeleinstufungen bis zum 31.07.2014 bestehen. Sie sind dann zum 01.08.2014 neu festzusetzen.
Neuanträge oder Fälle, in denen von Amts wegen zu entscheiden ist, sind dagegen ab 01.10.2013 nach der neuen Richtlinie zu bescheiden.
Die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertagesstätte der Gemeinde Hoisdorf wurde daher in § 8 Abs. 1 entsprechend angepasst. Auf eine separate Ausweisung beider derzeitig gültigen Staffelstufen wurde auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden verzichtet, um künftige Änderungen der Satzung möglichst gering zu halten.
In § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 5 wurde die Geschwisterermäßigung auf 30 % des Sozialbeitrages korrigiert. Bisher wurde in der Satzung eine Geschwisterermäßigung von 30% der jeweiligen Gebühr ausgewiesen (entgegen der geltenden Richtlinien und der tatsächlichen Festsetzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertagesstätte der Gemeinde Hoisdorf mit Wirkung zum 01.10.2013, wie sie sich aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage ergibt
Die Satzung ist der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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