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ALLRIS - Auszug

04.11.2015 - 6 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17r das Gebiet des Lebensmittelmarktes, Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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