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ALLRIS - Auszug

13.10.2015 - 9 Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hoisdorf...

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Wortprotokoll

Die Straßenbaubeitragssatzung ist Gegenstand der Beratungen im letzten Finanzausschuss am 14.07.2015 gewesen. Da hat der Finanzausschuss sich einvernehmlich für einmalige Beiträge ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat darauf hin in ihrer Sitzung am 27.07.2015 um Vergleichsberechnungen gebeten. Herr GV Andresen hat zwischenzeitlich an einer Veranstaltung mit einem Vortrag zum Thema „Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen“ teilgenommen und die wesentlichen Erkenntnisse in einer Auflistung zusammengestellt. Danach werden Vergleichsberechnungen unnötig.

Herr Rathjen nimmt Bezug auf das Schreiben vom 09.10.2015 des Ingenieurbüros. Er liest die dort beschriebene erste Bearbeitungsstufe vor.

 

Die Verwaltung wird gebeten, das Ingenieurbüro zwecks Erläuterung der Bearbeitungsstufe 1 zur nächsten Sitzung des Bauausschusses einzuladen.
 

Nach kurzer Beratung spricht sich der Finanzausschuss erneut für einmalige Beiträge aus und empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Verwaltungsvorlage 2015/004/153 folgenden Beschluss:

 

Die Germeindevertretung Hoisdorf beschließt mit den protokollierten Sätzen und Änderungen die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung).
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0