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ALLRIS - Auszug

04.06.2015 - 5 Gebührenkalkulation ab 01.08.2015

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Wortprotokoll

Herr Rathjen erläutert die vorgelegte Gebührenkalkulation.

Seitens der Gemeindevertretung ist die Einrichtung der fünften Hortgruppe beschlossen. Der Großteil der dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde.

Insgesamt wurde mit Mehrkosten von 90T€ kalkuliert, die im Wesentlichen durch höhere Personalkosten entstehen. Hierbei wurde eine Tarifanpassung von 2,5%, Aufschläge für die Mitarbeiterinnen, die in ihren Gruppen I-Kinder betreuen, und zusätzliches Personal für die neue Hortgruppe berücksichtigt.

Ausgelegt ist die Kindertagesstätte für eine Kapazit von 97 Plätzen im Elementarbereich und 75 Plätzen im Hort. Die Elterngebühren berechnen sich nach der Kapazität, nicht nach der tatsächlichen Auslastung.

Die Gebührenkalkulation sieht für den Elementarbereich eine Erhöhung der Elterngebühren von 2,66%, im Hortbereich von 2,93% und für den Früh-/Spätdienst von 2,66% vor.

Tatsächlich sind für das kommende Kindertagesstättenjahr 86 Kinder im Elementarbereich, 75 Kinder im Hort und 55 Kinder im Früh-/Spätdienst bei Erstellung der Gebührenkalkulation angemeldet gewesen.

r das kommende Kindertagesstättenjahr ergeben sich somit auf der Einnahmenseite 421T€ an Elterngebühren (das entspricht einem Anteil von 37,7%), vom Kreis und Land 150T€ und 545T€ Gemeindeanteil.

Umgerechnet auf das Kalenderjahr 2015 steigt der Anteil der Gemeinde am Haushalt der Kindertagesstätte von 478T€ auf 510T€.

Herr Rathjen weist darauf hin, dass zurzeit ein Übersoll von 72 Wochenstunden im pädagogischen Bereich in der Gebührenkalkulation vorhanden ist, das sich auch in den Elterngebühren niederschlägt.

Der Gebührensatzung wurde bereits im Finanzausschuss zugestimmt und sie soll auf der nächsten Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

 

Da aufgrund des Streikes einige Eltern die Abmeldung ihrer Kinder aus dem Hort erwägen, ist die Notwendigkeit der Einrichtung einer fünften Hortgruppe zurzeit nicht als gesichert anzusehen. Konkret sind bisher drei Kinder abgemeldet.

Herr Bürgermeister Schippmann teilt mit, dass die Investitionen, die in Zusammenhang mit der Einrichtung der fünften Hortgruppe stehen, gestoppt wurden, bis eine Planungssicherheit besteht.

 

Um Planungssicherheit zu erlangen, beschließt der Kindertagesstättenbeirat einstimmig, dass die Kündigungen von Hortplätzen verbindlich bis zum 15.06.2015 erfolgen müssen. Eine spätere Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich.

Beschluss: 8 Ja-Stimmen

 

Sollten sich aus den Kündigungen von Hortplätzen gravierende Veränderungen ergeben, wird sich der Finanzausschuss auf seiner Sitzung im Juli erneut mit der Thematik befassen.

 

Die Elternvertreter plädieren dafür, zum jetzigen Zeitpunkt keine Gebührenkalkulation durchzuführen, da

  • die Eltern durch den Streik auch finanziell belastet wurden. Eine Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt ist somit nur schwer vermittelbar.
  • freie Stellen wurden/konnten noch nicht besetzt/werden.
  • ein Tarifabschluss ist noch nicht geschlossen, so dass die Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation nicht abzuschätzen sind und eine weitere Kalkulation zeitnah erforderlich würde.

 

Offen bleiben die Nachfragen, wann ggf. die Umzüge der einzelnen Gruppen, so wie sie auf der letzten Sitzung des Kindertagesstättenbeirates beschlossen wurde, durchgeführt werden und wie Einstellungen vorgenommen werden, wenn die Leitung der Kindertagesstätte wegen des Streiks abwesend ist.

 

Es wird angeregt, die Stellenausschreibungen auch auf den entsprechenden Internetportalen vorzunehmen.

 

Die Gemeindevertretung wird sich mit einer anteiligen Erstattung der Gebühren für die Zeit des Streiks befassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Erstattung besteht aber nicht.

 

Herr Schippmann geht auf die Umstände des Streiks in der Kindertagesstätte Hoisdorf ein. Eine Aufarbeitung wird nach einem Tarifabschluss noch erfolgen.

In Hinblick auf eine mögliche Fortsetzung des Streiks teilt er mit, dass die Räumlichkeiten für eine Bedarfsbetreuung durch die Eltern zur Verfügung stehen. Lediglich Versicherungsfragen wären dann noch abzuklären.

Nach Ende des Streiks wird es eine Aufarbeitung geben, an der der Träger, die Leitung der Kindertagesstätte und Elternvertreter beteiligt werden.

 

Der Kindertagesstättenbeirat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

 

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