02.10.2013 - 11 Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Brunsbek
- Datum:
- Mi., 02.10.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Brunsbek beschließt den Lärmaktionsplan in der folgenden Fassung:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Brunsbek
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom
1. Allgemeines
1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Beschreibung der Lage:
Die Gemeinde Brunsbek - bestehend aus 3 Ortsteilen- liegt im Kreis
Stormarn des Landes Schleswig-Holstein, außerhalb der Ballungsgebiete.
Beschreibung der Umgebung:
Die Gegend ist ländlich geprägt. Die Gemeinde grenzt an die Gemeinde Barsbüttel.
Beschreibung der Flächennutzung:
Das Gebiet wird durch Wohnnutzung und landwirtschaftliche Betriebe geprägt.
Anzahl der Einwohner der Gemeinde: 1647
Gesamtfläche der Gemeinde in qkm: 14,3
Gesamte Länge der kartierten Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet in
km: 0,4
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek
Tel.: 0 41 07/ 88 93 0, Fax.: 0 41 07/ 88 93 88, info@amtsiek.de
Gemeindeschlüssel Gemeinde Brunsbek: 62088
Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §47
a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit
denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.4 Geltende Grenzwerte
Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in der Gemeinde Brunsbek
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LDEN | Straßenlärm | ||
über | bis | Fläche (qkm) | Wohnungen |
55 | 65 | 0,09 | 0 |
65 | 75 | 0,00 | 0 |
75 |
| 0,00 | 0 |
2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Im Gebiet der Gemeinde Brunsbek sind auf Grundlage der Lärmkartierung
2007 keine relevanten Lärmbelästigungen festzustellen.
2.3 Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen
Situationen
Im Gebiet der Gemeinde Brunsbek wurden auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen Situationen festgestellt.
3. Maßnahmenplanung
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Die Gemeinde hat die in ihrer Zuständigkeit möglichen Maßnahmen im
Rahmen der Bauleitplanung bereits umgesetzt. Dies ist aus den Angaben
entsprechend der beigefügten Anlage 2 erkennbar.
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten
fünf Jahre
Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.
3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen
zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
Die Gemeinde hat einen Landschaftsplan, in dem die schützenswerten
Gebiete festgesetzt sind. Hierin ist auch ein Landschaftsschutzgebiet
enthalten.
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen
Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist.
3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen
Personen
keine
4. Formelle und finanzielle Informationen
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.03.2013
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.10.2013
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen
Anhörungen
- Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung 06.03.2013
- Bekanntmachung Aktionsplan
4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des
Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen
Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren
überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse
des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans
4.6 Weitere finanzielle Informationen
4.7 Link zum Aktionsplan im Internet
www.amtsiek.de
www.laerm.schleswig-holstein.de
Gemeinde Brunsbek LS Siek,
Der Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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439,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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27 kB
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