07.12.2015 - 3 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Aus dem Publikum wird angefragt, woraus die Gebührenerhöhung der Kita-Gebühren resultiert.
Frau Winkler erklärt, dass es zum 01.08.2013 die letzte Gebührenanpassung gegeben hat. Durch das Amt Siek ist eine Gebührenkalkulation erstellt worden. Da das Amt Siek mittlerweile auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt hat, sind nun auch die kalkulatorische Zinsen und die Abschreibung in der Kalkulation enthalten. Durch die zweite Elemantargruppe und die neuen Zeiten der „Springerkraft“ sind die Personalkosten angestiegen. Außerdem sind der TVöD und der Personalschlüssel zu beachten.
Weiter wird angefragt, warum die Kita Stapelfeld die teuerste im Umkreis ist. Die Kitagebühren in Siek wären ca. 30 % günstiger.
Frau Winkler erläutert, dass der Träger des Sieker Kindergartens die Kirche ist und diese andere, finanzielle Möglichkeiten habe.
Aus dem Publikum wird angemahnt, dass der Gebührenbeitrag durch eine Teilzeitarbeitskraft nicht zu leisten ist.
Frau Winkler erklärt hierzu, dass die Möglichkeit besteht, über die Sozialstaffel Zuschüsse für die Kindergartengebühren zu beantragen.
Weiter wird angefragt, warum die Gemeinde Stapelfeld nicht die Gebühren für den Kindergarten übernimmt. Schließlich sei Stapelfeld eine reiche Gemeinde.
Frau Winkler erläutert dass die Eltern lediglich 1/3 der Gebühren bezahlen. Der Rest wird durch Zuschüsse und durch die Gemeinde finanziert. Auch die Gemeinde zahlt die Gebührenerhöhung mit.
Weiter wird aus dem Publikum bemängelt, dass die Information über die Gebührenerhöhung zu kurzfristig an die Eltern weitergeben wurde.
Der Vorsitzende gibt an, dass dem nicht so sei. Der Elternbeirat ist rechtzeitig informiert worden.
Zum TOP 10.2 wird angefragt, ob es um die Erhöhung der Hundesteuer geht.
Frau Winkler erklärt, dass es zum 01.01.2016 eine Gesetzesänderung geben wird. Das Gefahrhundegesetz wird durch das Hundegesetz abgelöst. Daher muss die Hundesteuersatzung an das neue Gesetz angepasst werden.