13.04.2015 - 9.3 Aufstellen von Werbeschildern im Gemeindegebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 13.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Timm Bauer
Wortprotokoll
Der Finanzausschuss konnte sich zu diesem Thema nicht einigen. Die Fraktionsvorsitzenden waren aufgefordert, dies in ihren Fraktionen zu beraten.
Frau Winkler gibt an, dass die WGS grundsätzlich gegen das Plakatieren ist, es sollten jedoch Ausnahmen bei der Feuerwehr, politischen Parteien und gemeinnützigen Organisationen gemacht werden.
Herr Stehr regt an, dass nicht nur das Plakatieren an Straßenlaternen, sondern auch an Bäumen verboten sein sollte.
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die Sondernutzung zur Aufstellung von Werbeschildern an öffentlichen Straßen der Gemeinde Stapelfeld, wie sie sich aus der Anlage ergibt mit folgenden Änderungen zum 01.05.2015:
§ 3 Abs. 1: „Die Sondernutzung ist nur zulässig für die Freiwillige Feuerwehr, politische Parteien und gemeinnützige Organisationen. Sie ist beim Ordnungsamt des Amtes Siek zu beantragen.“
§ 4 Abs. 2: „Befestigungen an Straßenlampenmasten und Bäumen sind nicht erlaubt.“
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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