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ALLRIS - Auszug

13.11.2013 - 5 Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Invest...

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Wortprotokoll

Beratungsgrundlage: Verwaltungsvorlage vom 06.11.2013 - 2013/001/016

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Herr Schacht erläutert das Zahlenmaterial. Auf die Beratungsgrundlage, die allen Ausschussmitgliedern vorliegt, wird diesbezüglich verwiesen. Der Ergebnisplan schließt mit einem Jahresüberschuss von 325.200 € ab. Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2014 liquide Mittel in Höhe von 125.900 € aus. Eine Senkung der Amtsumlage um 0,5 v.H. wäre denkbar, da sich die Amtsumlage 2014 aufgrund stärkerer Finanzkraft bei gleicher Punktzahl (10,5 v.H.) auf insgesamt 1.807.100 € erhöht (zum Vergleich 2013 = 1.334.000 €).

 

Anschließend werden von Frau Kuplich die einzelnen Haushaltspositionen anhand der Produktkontenübersicht vorgetragen und erläutert, sowie Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Es ergeben sich Anmerkungen bzw. Berichtigungen zu folgenden Positionen:
 

111000.5291000 Repräsentationskosten und Kosten für Ehrungen

Hier ist der Ansatz von 5.000 Euro auf 7.000 Euro zu erhöhen. Gleiches gilt für die Planungen 2015-2017.

 

111001.5431000 Geschäftsaufwendungen/Bürobedarf

Hier stellte sich die Frage, wie der erhöhte Ansatz für das Haushaltsjahr 2012 zustande gekommen ist.

Hinweis der Verwaltung:

Der erhöhte Ansatz für das PK. 1-111001.5431000 „Geschäftsaufwendungen / Bürobedarf“ für das Haushaltsjahr 2012 ist wie folgt entstanden:

 

Im Jahr 2012 wurde der Haushalt von kameral auf doppisch umgestellt. Durch die Überleitung sind bei dem o. g. Produktkonto drei „kamerale“ Haushaltsstellen

 

0200.650000 (Bürobedarf)                                          = 7.500,00 Euro

0200.653100 (Stellenausschreibungen)                     = 5.100,00 Euro

0610.650000 (Fotokopien)                                          =    800,00 Euro

                                                                                    = 13.400,00 Euro

(inkl. Preissteigerungen                                               = 14.700,00 Euro)

 

zusammengefasst worden. Zwischenzeitlich wurden diese Produktkonten wieder getrennt. Es wurde leider versäumt, den Haushaltsansatz wieder entsprechend zu senken. Daher kann der Haushaltsansatz für das Jahr 2014 bei dem Produktkonto „Geschäftsaufwendungen / Bürobedarf“ von 12.700,00 Euro auf 8.000,00 Euro (inkl. Preissteigerungen) gesenkt werden.

 

111005.5291000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

Der Ansatz ist hier von 16.300 Euro auf 17.500 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung von 1.200 Euro soll für „Beratungskosten Ausschreibung Thie-Druck“ genutzt werden.

 

612000.4911000 Außerordentliche Erträge

Gemäß Beschluss des Amtsausschusses vom 11.04.2013 –TOP 6- (s. Anlage 2) ist die Ablösung der Darlehensverpflichtungen Höltigbaum/Stiftung Naturschutz zum 31.12.2014 in Höhe von 101.000 Euro im Haushalt 2014 eingeplant (s. Produkt 612000 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft auf der letzten Seite). Die Mittel fließen aus dem Ökopool, der zunächst als „sonstiger Sonderposten“ in der Eröffnungsbilanz des Amtes per 01.01.2012 bilanziert war und im Zuge der Korrekturbuchungen 2013 in die „sonstigen Verbindlichkeiten“ umgebucht wurde. Die Erträge sind als „außerordentliche Erträge“ in gleicher Höhe von 101.000 Euro ausgewiesen.

 

Desweiteren wird über die Liquiden Mittel mit einer Amtsumlage von 10,0 v.H. diskutiert, da die Summe laut Vorlage mit 39.800 Euro zu niedrig erscheint. Hier ist zu beachten, dass im Jahresabschluss 2012 voraussichtlich mit einem Sollüberschuss i.H.v. rund 100.000 Euro gerechnet wird, der zusätzlich zu den liquiden Mitteln hinzukommen würde. Der Haushalsplan 2014 kann diese Summe nicht aufweisen, da noch keine endgültige Bilanz steht.

 

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:

 

1)      Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung 2014 gemäß Anlage. Die Amtsumlage wird mit 10,0 v.H. festgesetzt.

2)      Der Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017 werden gebilligt.

3)      Der Betrag für erhebliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik wird auf 5.000 Euro festgelegt – siehe § 5 Haushaltssatzung.

4)      Es wird ein Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. § 95 d GO in Höhe von 5.000 Euro festgelegt – siehe § 4 Haushaltssatzung.

5)      Dem Stellenplan in der vom Personalausschuss am 12. November 2013 beschlossenen Fassung wird zugestimmt.
 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig