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ALLRIS - Auszug

02.09.2015 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner bietet seine Bereitschaft für die ehrenamtliche Betreuung von Flüchtlingen an. Die Kontaktdaten werden dankenswerterweise aufgenommen und der Verwaltung zwecks Kontaktaufnahme zugeleitet.

 

Ein Einwohner berichtet, dass ein verrohrter Graben in der Straße Moorende (zum Ende hin) verlandet. Es wird befürchtet, dass die Entwässerung auf Sicht nicht mehr funktionieren wird. Die Gemeinde wird den Graben in Augenschein nehmen und ggf. Abhilfe schaffen.

 

Im Hinblick auf die weitere bauliche Entwicklung wird auf Nachfrage berichtet, dass in Kronshorst die Fläche parallel zur Straße Moorende als Potentialfläche ausgewählt wurde. Wie bereits mehrfach erläutert, steht die gemeindeeigene „Schulkoppel“ nicht als Bauentwicklungsfläche zur Verfügung. Die Gemeinde hat ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Planes beauftragt. Dieser Entwurf wird dann in einer Einwohnerversammlung vermutlich in 11/2015 vorgestellt werden. Zu dieser Einwohnerversammlung werden dann alle Haushalte eine Einladung erhalten.

 

Weiterhin wird angefragt, warum die Wirtschaftswege durch Entfernen der Schilder durch die Gemeinde freigegeben wurden. Herr Beber weist daraufhin, dass die Gemeinde diese Wege keineswegs freigegeben hat. Vielmehr wurden diverse Straßenschilder gestohlen und müssen erst neubeschafft werden. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass auch immer wieder Müll in der Feldmark abgelagert wird.

 

Ein Einwohner hat von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gehört, dass das Anbringen von Verkehrsschildern, die bestimmte Berufsgruppen zum Befahren einer Straße berechtigen (landwirtschaftlicher Verkehr frei) unzulässig sein soll. Der Gemeinde und der Amtsverwaltung ist hierüber nichts bekannt.

 

Eine Einwohnerin fragt an, für welche Einladungen/Bekanntmachungen die geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Brunsbek hinsichtlich der Veröffentlichungsform Internet gilt. Es wird daraufhin mitgeteilt, dass diese bei Sitzungen sowie formellen Rechtsetzungsverfahren gilt. Einladungen wie bspw. zum Freiluftgottesdienst sind keine Bekanntmachungen im Sinne der Hauptsatzung.

 

Herr Müller betritt um 19.15 Uhr den Sitzungsraum und nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Ein Einwohner fragt an, welches Grundstück für einen evtl. Schulneubau durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden würde. Herr Beber teilt hierzu mit, dass dies das Grundstück am Gemeindezentrum Papendorfer Straße 34 wäre. Der Schulverband Stapelfeld hat bislang einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein Neubau avisiert wird. Auf welcher Fläche dies geschieht oder ob doch eine Sanierung vorgenommen wird, steht noch nicht fest und wird im Schulverband Stapelfeld entschieden.