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ALLRIS - Auszug

01.07.2015 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner möchte gerne wissen, ob aus der letzten Sitzung der GV über die beschlossenen Bauangelegenheiten informiert werden kann. Herr Beber erläutert hierzu, dass dies unter TOP 6 erfolgt.

 

Zu TOP 9 „Neufassung Geschäftsordnung“ wird angefragt, warum künftig nur noch pro Einwohner max. zwei Fragen à drei Minuten gestellt werden dürfen (§ 7). Herr Beber erläutert hierzu, dass eine Begrenzung der Einwohnerfragestunde für den Fall erfolgen muss, dass eine größere Anzahl an Einwohnern Fragen stellen möchte. Dies schließt jedoch bei einer geringeren Anzahl an Fragestellern nicht aus, dass durchaus auch längere Diskussionen möglich sind.

 

Zu § 9 der Geschäftsordnung wird angefragt, ob demnach auch jeder Einwohner an nichtöffentlichen TOP teilnehmen darf. Dies wird durch Herrn Beber verneint. In nichtöffentlicher Sitzung können nur durch Beschluss der Gemeindevertretung Sachverständige, aber auch betroffene Einwohner, zu bestimmten Beratungsthemen hinzugezogen werden.

 

Zu § 1 der Geschäftsordnung wird angefragt, warum der Bürgermeister und die Stellvertreter mit der neuen Geschäftsordnung Ehrenbeamte sind. Herr Beber erläutert hierzu, dass dies schon immer so war und gesetzlich verankert ist, in der alten Geschäftsordnung lediglich das Wort „Ehrenbeamter“ fehlte. Auch werden die Bestimmungen hinsichtlich der Leitung der konstituierenden Sitzung durch das älteste Mitglied erläutert.

 

Zum Thema Hauptsatzungsänderung wird angefragt, warum auf die Bekanntmachungsform Internet umgestellt werden soll. Hierzu erläutert Herr Beber, dass dies zum einen zeitgemäßer und zum anderen aus Kostengründen notwendig ist. Die Veröffentlichung über Bekanntmachungskästen erfolgt weiterhin nachrichtlich.

 

Zum Thema „weitere bauliche Entwicklung“ wird auf Anfrage mitgeteilt, dass es wohl im Herbst 2015 (vermutlich Oktober) eine Einwohnerversammlung geben wird.

 

Weitere Einwohnerfragen liegen nicht vor.

 

 

 

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