04.03.2015 - 9 Grundsatzbeschluss Kostenausgleich nach § 25 a ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Brunsbek
- Datum:
- Mi., 04.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brunsbek ermächtigt die Verwaltung, künftig über Kostenausgleiche innerhalb Schleswig-Holsteins in Absprache mit dem Bürgermeister zu entscheiden.
Der Bürgermeister wird in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung über die Bewilligung/Versagung des Kostenausgleiches berichten.
Ein Kostenausgleich ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zum Ende der Krippen- bzw. Elementarbetreuung zu gewähren.
Für Kostenausgleiche in andere Bundesländer ist analog zu verfahren. Der Ausgleichsbetrag für eine Krippenbetreuungsstunde wird auf 2,40 Euro festgelegt. Eine Überprüfung des Pauschalbetrages erfolgt alle zwei Jahre anhand der letzten Jahresrechnung der KiTa Brunsbek. Die Verwaltung wird um entsprechende Aufbereitung gebeten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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474 kB
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