16.02.2015 - 3 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 16.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es wird angefragt, wie lang die Haltbarkeitsdauer von Kunstrasen ist.
Herr Westphal berichtet, dass Kunstrasen eine Mindesthaltbarkeit von 12-15 Jahren hat. Dieser müsste einmal wöchentlich abgezogen werden. Alle 2 Jahre muss der Sand gereinigt werden. Ein weiterer Vorteil wäre die ganzjährige Bespielbarkeit des Kunstrasens.
Ein einfacher Rasenplatz benötigt Regenerationszeiten, in denen der Platz nicht bespielbar ist. Dazu muss ein Rasenplatz gewässert und gedüngt werden. Bei schlechten Wetterverhältnissen ist der Platz nicht bespielbar.
Es wird die Frage gestellt, ob die Verletzungsgefahr beim Kunstrasenplatz größer ist als beim Rasenplatz?
Herr Westphal erläutert, dass die Verletzungsgefahr bei einem Kunstrasenplatz nicht größer ist als bei einem Rasenplatz. Gefährlicher sind Grandplätze.
Eine Bürgerin fragt nach, wann ihre schriftlich eingereichten Fragen beantwortet werden.
Herr Westphal erklärt, dass die Fragen erst nach Abschluss des Bürgerentscheids beantwortet werden können.