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ALLRIS - Auszug

23.04.2015 - 9.1 Straßenausbausatzung

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Wortprotokoll

Auf die dem FA vorliegende Vorlage wird inhaltlich verwiesen.
Die Gemeinde hat die Einführung widerkehrender Beiträge beschlossen und den Bürgermeister beauftragt die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Hierzu gehört auch die Erstellung eines Bauprogrammes durch ein Ing.-Büro und die Flächenermittlungen durch einen externen Dienstleister. Alsdann kann der Kommunalberatungsvertrag fixiert und abschließend nach rechtlicher Beurteilung beauftragt werden. Erforderliche Gespräche für die Beauftragung vorgenannter Arbeiten wurden bereits geführt, sodass zum nächsten Bauausschuss über die Ergebnisse berichtet werden kann. Grundvoraussetzung ist das Vorhandensein einer Satzung. Diese liegt im Entwurf vor. Die Höhe des widerkehrenden Beitrages ist in einer gesonderten Satzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag:
Der BA empfiehlt dem FA und der GV den vorliegenden Satzungsentwurf nach Beratung zu beschließen und wie vorgetragen zu verfahren.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:-
Enthaltungen:-