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ALLRIS - Auszug

22.06.2015 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Bürgerin erkundigt sich, wer die Säuberung des Grabens im Wald rückwärtig der Bebauung Schwarzer Weg Nr. 9 durchführt.

rgermeister Schippmann führt aus, dass das Forstamt Trittau zuständig ist.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach der Zuständigkeit zur Freilegung von verstopften Grabenverrohrungen im Bereich Achtern Diek 30 und der Straße „Aalfang“.

Frau Knaack erläutert, dass das Straßenbauamt hierfür zuständig ist.

 

Frau Knaack ergänzt dazu aus der Bürgersprechstunde, dass im Bereich Achtern Diek 37 eine Hecke unbedingt beschnitten werden muss. Auch hierfür ist das Straßenbauamt zuständig.

Eine Bürgerin weist daraufhin, dass sich der Fußweg in der Waldstraße, insbesondere vor dem Grundstück 31c, in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.