27.04.2015 - 13 Bekanntgaben und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 27.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bürgermeister Schippmann gibt folgende Termine bekannt:
01.05.2015 Maibaumaufstellung mit Konzert und Verleihung des Bürgerpreises
03.05.2015 Gründung der Jugendfeuerwehr Hoisdorf - Oetjendorf
08.05.2015 125jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf
09.05.2015 Amtsfeuerwehrfest
10.05.2015 Frühschoppen / Großer Zapfenstreich
11.05.2015 Sitzung des Bauausschusses
12.05.2015 Sitzung des Finanzausschusses
21.05.2015 Sitzung des Bau- und Finanzausschusses des Schulverbandes
26.05.2015 Sitzung der Gemeindevertretung
28.05.2015 Sitzung des Amtsausschusses
Herr Andresen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- § 76 Abs. 2 GO „Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung“ ist seit dem 22.12.2012 in Kraft. Was bedeutet das für die Gemeinde Hoisdorf?
- Ist die Straßenausbaubeitragssatzung vom 17.12.2001 solange gültig bis die neue Satzung beschlossen wird?
- Wie verhält man sich in der Übergangsphase im Hinblick auf spätere mögliche Beitragserhebungen möglichst korrekt und gesetzeskonform?
- Sind Deckensanierungen Reparaturen?
- Wie verhält man sich richtig bei einer Teilsanierung einer Straße?
- Was sind Instandhaltungen?
Herr Niemeyer erkundigt sich nach der Auftragsvergabe an die Fa. Grünland bzgl. der Umnutzung des alten Bolzplatzes zu einem Parkplatz.
Bürgermeister Schippmann berichtet, dass die Firma bisher nur einen mündlichen Auftrag erhalten hat. Daher wurde mit den Arbeiten noch nicht begonnen.
Herr von Buxhoeveden erfragt die Zuständigkeit für die am Kreisel gegenüber der Schule beschädigten Verkehrsschilder.
Diese liegt nach Aussage von Bürgermeister Schippmann bei der Kreisverwaltung / Straßenmeisterei Bargteheide.
Herr Franz spricht Herrn Andresen auf seine Äußerung bzgl. der DGH-Fraktion und des gemeindlichen Einvernehmens an. Demnach könne die Gemeinde im Bereich des § 35 angeblich eh nichts machen.
An eine solche Aussage kann Herr Franz sich nicht erinnern. Er vertritt die Auffassung, dass die Gemeindevertretung wie auch in der Vergangenheit sachlich diskutieren sollte.
Herr Andresen wird die entsprechenden Schriftstücke zur Verfügung stellen.
Herr Niemeyer erkundigt sich erneut nach dem Stand der Überarbeitung der Straßenbaubeitragssatzung. Herr Rathjen erläutert dazu, dass der Entwurf erneut in der Amtsverwaltung angefordert wurde. Bisher liegt jedoch noch kein Entwurf vor.