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ALLRIS - Auszug

22.01.2015 - 8 Einführung der mobilen Allris-Nutzung - Rechte

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Wortprotokoll

 

Aufgrund der Festlegung unter TOP 2 wird TOP 8 (alt TOP 14) öffentlich behandelt.

 

Der Amtsvorsteher erläutert den Sachverhalt und geht dabei besonders auf die Bedeutung von Vertraulichkeit und der Verschwiegenheitspflicht ein.

Eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht gilt beispielsweise für die ärztliche Schweigepflicht, den Datenschutz sowie den Sozialdatenschutz. Eine Geheimhaltungspflicht besteht auch, wenn berechtigte Einzelinteressen gefährdet werden können.

Eine grundsätzliche Beschränkung des  Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts in Personalangelegenheiten bedeutet, dass nur Mitglieder des Personalausschusses Zugang zu entsprechenden Informationen erhalten können.

Sofern eine Personalauswahl durch den Amtsausschuss vorzunehmen ist, gilt für alle Mitglieder des Amtsausschusses das Recht, sich über den Werdegang und die Qualifikation aller Bewerber/innen zu informieren

 

Nach einer ausführlichen Diskussion besteht Einvernehmen, dass der Personalausschuss bestehen bleiben soll. Der Vorsitzende wird gebeten, Beschlussempfehlungen an den Amtsausschuss so ausführlich vorzutragen, dass eine Entscheidung auch ohne Sitzungsvorlage erfolgen kann.

 

Hinweis des Amtes: Alle Informationen dürfen nur in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben werden. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht ist bindend.


 

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Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, die Zugriffe und Einstellungen wie im Sachverhalt aufgeführt durch die Verwaltung vornehmen zu lassen. Das hat zur Folge, dass nur die Mitglieder des Personalausschusses und der Amtsvorsteher vertrauliche Rechte erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen : 11
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   1