28.09.2015 - 9 Bebauungsplan Nr. 18 - 1. Änderung der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 28.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet „Dorfstraße 2“ bis „Dorfstraße 10“ (nur gerade Hausnummern) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es sollen im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Anpassung der Baugrenze
- Änderung des Gebietscharakters von einem „Dorfgebiet“ (MD) in ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA)
- einheitliche Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25
- Begrenzung der Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen auf die Dach- und Wandflächen eines Gebäudes
- Ausschluss von Windenergieanlagen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert worden.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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363,8 kB
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718,4 kB
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