08.06.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Die Verwaltungsvorlage vom 28.05.2015 mit der Vorlagen-Nummer 2015/004/131-1 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.
a) Vorstellung des Planvorentwurfs durch das Planungsbüro
Herr Stolzenberg, vom Planlabor Stolzenberg aus Lübeck, erörtert seinen überarbeiteten Planentwurf in Anlehnung an den vorhandenen Bebauungsplan Nr. 5 a anhand der vorliegenden Vorlage.
b) Beratung des Planvorentwurfs
Nach Klärung diverser Fragen der Ausschussmitglieder mit Herrn Stolzenberg sollen folgernde Änderungen eingearbeitet werden:
1. Versetzung der drei Baufenster vom bisherigen Abstand zur Straße von 3 m auf 10 m zurück.
2. Es soll eine Traufhöhe wegen der eingeschossigen Bebauung analog des B-Plans 21 mit aufgenommen werden.
3. Es wurde die Größe des Baufensters vom Reetdachhaus diskutiert. Laut den Maßen von Herrn Stolzenberg sind dies rd. 17 m x 18 m. In der anschließenden Besprechung im nicht öffentlichen Teil wurde vom Bauausschuss besprochen, dass das Baufenster wesentlich zu groß ist, da bei einem Abriss eine bebaubare Grundfläche von rd. 310 m² zur Verfügung stehen würde.
Beim Reetdachhaus ist zusätzlich festzusetzen, dass eine Dachneigung von 50° besteht, bei einer jetzt auch bestehenden Firsthöhe von 9 m und dass dort die Traufhöhe, wie auch bei dem übrigen B-Plan, Anwendung finden soll.
Das Baufenster ist in der linken – von Norden Richtung Südwesten – verlaufende Grenze zu reduzieren auf den Altbestand, d. h. um ca. 1/3 in der Länge zu verkürzen.
4. Ferner ist im nicht öffentlichen Teil besprochen worden, dass auf dem Flurstück 39/15 ein Baufenster in der Größe des Flurstücks 39/16 einzutragen ist und auf dem Flurstück des Altgebäudes von Hacht ein Baufenster in der Größe von ca. 15 m x 20 m einzutragen ist, damit bei einem Abriss des alten Hofes keine mehrfache Neubebauung auf dem Grundstück erfolgt.
5. Der überarbeitete B-Plan wird dann zur GV-Sitzung vorliegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,3 kB
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